Abonnementbedingungen
1. Allgemeines
Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich in der Geschäftsstelle des Volksbildungswerkes Espelkamp e.V. (VBW) erfolgen. Durch die Bestellung eines Abonnements kommt ein rechtsgültiger Vertrag im Sinne des BGB zwischen dem Besteller des Abonnements und dem VBW zustande. Die Abonnementbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Ein Abonnement wird für die ganze Spielzeit erworben. Kündigungen oder Änderungswünsche sind nur außerhalb der laufenden Spielzeit möglich.
2. Verlängerung des Abos für die nächste Saison
Das Abonnement mit dem angemieteten Platz verlängert sich automatisch für die folgende Spielzeit zu den für die jeweilige Spielzeit festgelegten Eintrittspreisen und Abonnementbedingungen.
3. Kündigungsfrist
Falls Sie Ihren Platz abgeben möchten, kündigen Sie bitte bis spätestens 31. Juli.
4. Neuanmeldungen / Änderungswünsche
Neuanmeldungen sind direkt nach Erscheinen des Programmhefts möglich. Sollten die gewünschten Plätze nicht zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit, den Platzwunsch in eine Reservierungsliste eintragen zu lassen. Das gleiche gilt für Änderungswünsche (Wechsel in ein anderes Abonnement, Platzwechselwünsche innerhalb des bestehenden Abonnements). Die eingegangenen Meldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
5. Übertragbarkeit
Das Abonnement ist grundsätzlich übertragbar, ermäßigte Abonnementkarten sind davon ausgeschlossen.
6. Zahlungen
Die bestellte Abonnementkarte wird dem Abonnenten rechtzeitig vor Beginn der Spielzeit zugestellt.
Zahlungsmöglichkeiten:
- Einzugsermächtigungsverfahren
- Überweisung nach Erhalt der Rechnung
Konto des Volksbildungswerkes Espelkamp e.V.:
Sparkasse Minden-Lübbecke (BLZ 490 501 01), Konto-Nr. 31 001 357
7. Ermäßigungen
Schüler, Studenten, Arbeitslose, Schwerbehinderte (nur für Rollstuhlplätze) sowie Inhaber des Espelkamp-Passes erhalten gegen Vorlage der entsprechenden Ausweise Ermäßigungen.
8. Abo-Tausch
Es besteht die Möglichkeit, zweimal in den Aboreihen I + II eine Abonnementvorstellung zu tauschen. In der Aboreihe III ist nur ein Tausch möglich. Die Umbuchung muss spätestens 2 Tage vor der nicht besuchten Veranstaltung unter Vorlage (Zusendung) der Abonnementkarte in der Geschäftsstelle des VBW erfolgen. Aus organisatorischen Gründen kann diese Umbuchung nur in der laufenden Spielzeit vorgenommen werden.
9. Verlust der Abonnementkarte
Der Verlust einer Abonnementkarte ist zur Vermeidung einer unberechtigten Benutzung unverzüglich der Geschäftsstelle des VBW zu melden. Es wird dann eine Ersatzkarte ausgestellt.
10. Ersatzleistungen
Für nicht rechtzeitig getauschte oder versäumte Vorstellungen kann nachträglich weder eine Gutschrift noch ein sonstiger Ersatz geleistet werden.
11. Termin- / Programmänderungen
Das VBW behält sich etwaige Programm-, Termin- und Besetzungsänderungen vor. Wesentliche Abweichungen vom Spielplan werden zum frühstmöglichen Zeitpunkt in der lokalen Presse mitgeteilt.
12. Sonstiges
Für Besucher, die nach Beginn der Vorstellung oder nach Beendigung der Pause eintreffen, ist der Einlass nur auf dem Balkon möglich. Während der Vorstellungen darf weder gefilmt noch fotografiert werden.
